Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
RIESLING Marketing GmbH
In den Eichen 6
56459 Rotenhain
Handelsregister: HRB 5205
Registergericht: Amtsgericht Montabaur
Vertreten durch:
Markus Ries
Kontakt
Telefon: 02661 949420
E-Mail: mr@markusries.com
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE174063321
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der RIESLING Marketing GmbH
Ziffer 1
(Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit der RIESLING Marketing GmbH, die diese auf den Gebieten der Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittlung für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Agentur erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und sind für alle künftigen Geschäftsbeziehungen gültig, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Ziffer 2
(Präsentationen)
Die Entwicklung strategischer, konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Werbeagentur mit dem Ziel der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme(n) mit dem Werbungtreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Dieses Präsentationshonorar wird im Falle der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht auf die Vergütung der Folgeleistungen der Agentur angerechnet.
Urheber- und Eigentumsrechte an den von der Werbeagentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der Agentur. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Nutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer 7 auf den Auftraggeber über.
Der Werbungtreibende ist nicht berechtigt, die von der RIESLING Marketing GmbH im Rahmen einer Präsentation oder sonstig im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge bzw. Konzeptlayouts zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.
Ziffer 3
(Treubindung an den Auftraggeber)
Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne der RIESLING Marketing GmbH.
Ziffer 4
(Media-Aufträge)
Aufträge an Werbeträger, Produzenten und sonstige Lieferanten erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den für den Werbungtreibenden günstigsten tariflichen Bedingungen.
Ziffer 5
(Konkurrenzausschluß)
Die Agentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen schriftlich Konkurrenzausschluß für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen.
Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während der Dauer der Geschäftsbeziehung im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Marketing- bzw. Werbemaßnahmen zu beauftragen.
Ziffer 6
(Geheimhaltungspflicht)
Die Werbeagentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet.
Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zur gleichen Sorgfalt.
Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung werden dem Auftraggeber auf Verlangen die überlassenen Unterlagen und Muster zurückgegeben. Dies beinhaltet auch die Rückgabe von vervielfältigten Materialien, sofern diese nicht bereits ordnungsgemäß durch die Agentur vernichtet wurden.
Ziffer 7
(Urheber- und Nutzungsrechte)
Alle mit den gelieferten Arbeiten der Werbeagentur zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die Werbeagentur im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h., je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart.
Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten als nicht übertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt ist.
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages oder generell der Geschäftsbeziehung noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der RIESLING Marketing GmbH.
Ziffer 8
(Haftung)
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Werbeagentur dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zu den Aufgaben der Werbeagentur gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Werbemaßnahmen, -mittel und –kampagnen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin zu prüfen oder überprüfen zu lassen. Es sei denn, der Auftraggeber verlangt dies ausdrücklich und übernimmt die Kosten einer solchen Überprüfung.
Nach der Druckreifeerklärung (Druckfreigabe) durch den Werbungtreibenden ist die RIESLING Marketing GmbH von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit.
Soweit der Werbungtreibende von sich aus Korrekturen vornimmt oder vornehmen läßt, entfällt die Haftung der RIESLING Marketing GmbH.
Ziffer 9
(Honorar)
Grundsätzlich werden Angebote von der RIESLING Marketing GmbH schriftlich beim Auftraggeber eingereicht. Die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Sofern die Honorierung an die Agentur nicht schriftlich geregelt ist, geschieht diese nach der jeweils gültigen Preisliste der RIESLING Marketing GmbH.
Die RIESLING Marketing GmbH ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in Ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen.
Ziffer 10
(Zahlung)
Bei Auftragserteilung werden dem Auftraggeber – soweit keine Sonderregelung getroffen wurde – 35 (Fünfunddreißig) Prozent der Gesamtsumme des Auftrages a conto in Rechnung gestellt. Die Restsumme ist nach Rechnungsstellung mit 8 Tagen Zahlungsziel ohne Abzug zahlbar.
Anzeigenschaltungen für den Auftraggeber durch die Agentur werden nur gegen Vorkasse durchgeführt. Portokosten für z.B. Direktmarketing-Maßnahmen sind ebenfalls vorab zu entrichten.
Die RIESLING Marketing GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen bestehende Verbindlichkeiten anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Agentur berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Agentur berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe von 2 (zwei) Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadenersatz zu
verlangen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer und vor Skonto.
Ziffer 11
(Teilnichtigkeit)
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit von sonstigen Bestimmungen oder anderweitigen Vereinbarungen nicht berührt.
Ziffer 12
(Gerichtsstand)
Gerichtsstand für alle unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ist Westerburg bzw. Koblenz.
Ziffer 13
(Anwendbares Recht)
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
Mit der Herausgabe dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.